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"Der Neue Tag" vom 15.04.2013 "Bauern stinkt neue Gülleverordnung"
Von (ps)  |  15.04.2013  | Netzcode: 3647829
Weiden

Bauern stinkt neue Gülleverordnung

CSU-Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft und BBV wettern: Längere Sperrfrist verschärft Nitratproblem

Weiden. (ps) Die geplante Novellierung der Düngeverordnung liegt den Landwirten schwer im Magen. "Die Kernsperrfrist für die Ausbringung von Gülle darf auf keinen Fall erweitert werden", forderte BBV-Kreisobmann Josef Fütterer. "Sonst gibt es ein Drama: weil die Gülle im März, April, Mai in gigantischen Mengen ausgebracht würde."

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Von "Wellness pur" schwärmte Hans Kick angesichts der Lebensbedingungen für Schweine auf dem Brunner-Hof in Neubau. Wie die genau aussehen, erläuterte (von rechts) Reinhard Brunner dem Bundestagsabgeordneten Albert Rupprecht, AGL-Kreisvorsitzendem Hans Kick, Erika Sauer (Landesvorsitzende Fleischrinderverband), Landwirtschaftsdirektor Peter Gach, BBV-Ortsobmann Albert Kick und stv. Kreisobmann Alois Weig. Bild: Huber
Damit würde der Nitratwert im Grundwasser steigen. Und das wäre genau das Gegenteil dessen, was die Bundesregierung beabsichtigt. Die will mit der neuen Düngeverordnung nämlich dafür sorgen, dass - wie auf europäischer Ebene gefordert - die Nitratwerte im deutschen Grundwasser sinken.

Appell an Aigner



Der Appell Josef Fütterers und seiner Kollegen vom Bauernverband richtete sich an Bundestagsabgeordneten Albert Rupprecht. Der soll in ihrem Sinne auf Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner einwirken. Hans Kick, Kreisvorsitzender der CSU Arbeitsgemeinschaft Landwirtschaft (AGL) Neustadt, hatte den Bundestagsabgeordneten deshalb zur Vorstandssitzung von AGL und BBV eingeladen. Die fand diesmal auf dem Bauernhof von Reinhard Brunner in Neubau statt. Er betreibt unter anderem Schweinemast und erklärte: "Wenn die Gülle nur noch zwei bis drei Monate im Jahr ausgebracht werden dürfte, würde das den Garaus bedeuten."

Noch härter als ihn würde die geplante Neuregelung stellvertretenden AGL-Kreisvorsitzenden Alois Weig treffen. Denn er hat nur halb so viel Fläche wie Reinhard Brunner, um die Gülle auszubringen. Also hat er mit Landwirten, die ausschließlich Ackerbau betreiben, Verträge abgeschlossen. "Die sind froh über den organischen Dünger." Weigs Forderung deshalb: Derartige Gülleverträge sollten nach der neuen Verordnung zugelassen werden.

 

"Wir müssen die intensive Tierhaltung von Norddeutschland mit büßen", wetterte Hans Kick. "Das kann nicht sein." Sinnvoll wäre es, die neue Düngeverordnung nach dem Großviehbesatz auszurichten, waren sich alle Anwesenden einig. 2 GV pro Hektar - sprich: 2 Stück Großvieh (große Kühe) pro Hektar - wären eine annehmbare Größe. Leitender Landwirtschaftsdirektor Dr. Siegfried Kiener meinte sogar: "Bei unseren Ertrags- und Klimaverhältnissen wären 2,5 GV pro Hektar durchaus vertretbar, wenn die Gülle zum richtigen Zeitpunkt ausgebracht würde.

Dass das leider nicht immer der Fall sei, ärgerte Erika Sauer. Die Landesvorsitzende des Fleischrinderverbandes schimpfte über die "Saubären in den eigenen Reihen", die ihre Gülle ausfahren würden, wenn der Boden noch gefroren sei. "Schwarze Schafe", die es leider in jeder Sparte gebe, bedauerte Brunner.

Weitere Empfehlungen, die Dr. Kiener aus Sicht des Landwirtschaftsamtes dem Bundestagsabgeordneten noch mit auf den Weg gab:
Bei der Fruchtfolge auf Immergrün achten, so dass der Ackerboden nie brach liegt.

Eine Düngebilanz verpflichtend vorschreiben.

Eventuell sollte sogar die Ausbringtechnik in der Verordnung geregelt werden.

Eine Abstandsregelung für Gewässer festlegen.

Einige dieser Punkte sind nach seinen Worten allerdings schon in der Bodenschutzverordnung und anderen Vorschriften geregelt.

Albert Rupprecht will in Berlin nun zunächst darauf hinwirken, dass die Sperrzeit für die Ausbringung von Gülle nicht ausgeweitet wird. Außerdem soll die für 2014 geplante Novellierung der Düngeverordnung möglichst noch hinausgezögert werden. Falls dies nicht möglich sei, will er sich dafür stark machen, dass die Vorschläge der Landwirte und von Dr. Kiener in der neuen Verordnung berücksichtigt werden.
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